OPTIMIEREN DER ENERGIEEFFIZIENZ

Die Europäische Union hat sich seit der Annahme des Kyoto-Protokolls (1997) verpflichtet, die sogenannten „Ziele 2020“ zu erreichen:

  • garantierte Reduzierung der Treibhausgasemissionen (vor allem CO2 in particular) bis 2020 um 20 %
  • Deckung von 20 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energiequellen
  • Steigerung der Energieeffizienz um 20 %

Mit der Ökodesign-Richtlinie sollen Hersteller und Importeure verpflichtet werden, energieeffiziente Produkte zum Schutz der Endverbraucher herzustellen und zu vertreiben.

Die Ökodesign-Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2016 im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum).

OPTIMIEREN DER ENERGIEEFFIZIENZ

ENERGIEKENNZEICHNUNG: REFERENZPARAMETER

Der Spezifische Energieverbrauch ist der Referenzparameter. Er wird mit einer komplexen Formel berechnet, die in Anhang VIII der Gemeinschaftsverordnung 1253/2014 beschrieben ist und die Leistungsdaten aus Labortests mit standardisierten Klimadaten zusammenfasst. Die Berechnung liefert ein Primärenergieergebnis, das immer negativ ist und das sich aus der Differenz zwischen der zum Gerätebetrieb verwendeten Energie und der von den Steuerungen zurückgewonnenen bzw. optimierten Energie ergibt. Die Energieetikette zeigt auch den maximalen Luftdurchsatzwert und den entsprechenden Schallleistungswert an.

Die Gemeinschaftsverordnungen 1253 und 1254 von 2014 sehen eine Energieverbrauchskennzeichnung für die Lüftungsgeräte vor. Die Lüftungsgeräte, die eine elektrische Leistung von mehr als 30 W pro Luftstrom aufnehmen, müssen gemäß des Ökodesigns ausgeführt werden. Lüftungsanlagen, die bereits einen sehr geringen Energieverbrauch haben (z. B. Einraumsysteme), sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

ENERGIEKENNZEICHNUNG: REFERENZPARAMETER Aircare ES

ENERGIEEINSPARUNG: AIRCARE IST IN DER POLE POSITION

Aircare ES ist von der Energieetikette ausgenommen, da es 10 W pro Luftstrom verbraucht.

Der Wert des Spezifischen Energieverbrauchs wird jedoch im Benutzerhandbuch und im technischen Datenblatt angegeben: Der Parameter ist bei der Klassifizierung des Geräts hilfreich und unterstreicht die gute Energieeffizienz.

Ein korrekt dimensioniertes Aircare-Gerät gewährleistet den von der nach ISO 17772-1:2017 geforderten Luftdurchsatz von 14,4 m3/h pro Person, mit einem thermischen Wirkungsgrad von bis zu 82 %. Dieses Leistungsniveau ist für eine Einzelgeräteanlage sehr hoch, und erfüllt auch uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften für den Luftwechsel.

Es besteht die Gefahr, dass zur Erreichung eines höheren Wirkungsgrads die korrekte Luftwechselzahl nicht erreicht und die Anforderungen der Norm nicht erfüllt werden. In der nachstehenden Tabelle sehen Sie den Zusammenhang zwischen thermischem Wirkungsgrad und Luftdurchsatz.

PRODUKTNORMEN FÜR LÜFTUNGSANLAGEN (WOHNGEBÄUDE)

Die UNI EN 13141 ist die Bezugsnorm, die der TÜV Süd für Tests im Zusammenhang mit Lüftungsgeräten und deren Komponenten (Wohngebäude) verwendet. Die Norm ist je nach Art des zu prüfenden Produkts in 11 Abschnitte unterteilt.